Ausserorts mit 151 km/h gemessen – Verfahren wegen «Rasertatbestand» eröffnet

Strafuntersuchung wegen Art. 90/3 Strassenverkehrsgesetz

Gelenkt wurde das Motorrad von einem Schweizer aus dem Kanton Bern. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung (netto 66 km/h) wurde die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten orientiert.

Sie eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als «Raserartikel» bekannt ist und beschlagnahmte das Motorrad.

Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis umgehend zu Handen der Entzugsbehörde ab.

Weitere Verzeigungen anlässlich der Geschwindigkeitskontrolle

Ferner wurden auf der gleichen Strecke zwei weitere Verkehrsteilnehmer (Automobilisten) mit 114 km/h bzw. 122 km/h erfasst. Nach erfolgter Verzeigung durften sie weiter fahren, müssen jedoch im Rahmen des Administrativverfahrens mit dem Entzug ihres Führerausweises rechnen.

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