Verkehrskontrolle – 6 Fahrer in nicht fahrfähigem Zustand
Die fehlbaren Lenker wurden an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt. Zudem wurde die Weiterfahrt verhindert oder der Führerausweis abgenommen.
Bei der Überprüfung einer Person konnte festgestellt werden, dass diese im Fahndungsregister zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben war.
Am Samstag, 5. August 2017, am Nachmittag, führte die Kantonspolizei eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Lasermessgerät zwischen Eiken und Laufenburg durch. Auf dieser Strecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Ein 26-jähriger Automobilist passierte die Messstelle mit 130 km/h. Er wurde sogleich gestoppt. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab und verzeigte ihn an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Einstweilen weiterfahren durfte ein Motorradfahrer, welcher mit 119 km/h gemessen wurde. Aber auch er muss mit dem späteren Entzug des Führerausweises rechnen.