Motorradfahrer fährt doppelt so schnell als erlaubt

Die Messung ergab eine Geschwindigkeit von 160 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.

Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der 28-jährige Lenker musste vor Ort seinen Führerausweis abgeben.

Ausserdem wurde sein Motorrad auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.

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