Kriminaltouristen festgenommen, bestraft und ausgewiesen

Nach Abschluss des Geschäfts stellte der Geschäftsinhaber fest, dass sich in der Tasche statt der elektronischen Geräte jedoch nur leere Petflaschen befanden.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die Trickdiebe das Verkaufslokal bereits verlassen und fuhren mit einem Auto davon. Der geschädigte Geschäftsführer konnte sich jedoch das Kennzeichen merken und ein sehr genaues Signalement der Täter abgeben.

Zwei Tage später konnten die gleichen Trickdiebe bei einem Betrugsversuch in St. Gallen von der Stadtpolizei verhaftet werden. Die Kriminaltouristen wurden der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt.

Diese bestrafte die 23, 43 und 49-jährigen Männer aus Marokko wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie bandenmässigen Diebstahl zu einer Geldstrafe und einer Busse. Die Urteile sind rechtskräftig.

Zudem wurden sie vom Amt für Migration des Landes verwiesen.

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