Nach Zollkontrolle ins Gefängnis
Fingerabdrücke verraten Beifahrer
Die Kontrolle des 30-jährigen Beifahrers ergab vorerst keine Fahndungstreffer, weil der Mann in Mazedonien seinen Namen hatte ändern und neue Dokumente hatte anfertigen lassen.
Erst die Überprüfung der Fingerabdrücke des Mannes verschaffte Klarheit. Auch er wurde mittels Haftbefehl gesucht: Gemäss einem Gerichtsurteil von 2010 aus dem Thurgau hat der Mann Delikte im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes begangen, und er wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Übergabe an die Kantonspolizei Thurgau
Die beiden Männer wurden nach der Kontrolle für weitere Abklärungen der Kantonspolizei Thurgau übergeben. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete beim Fahrzeuglenker wegen Verdachts auf Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln eine Blut- und Urinprobe an. Beide Männer wurden inhaftiert.