Ausserorts mit 146 km/h gemessen
Gegen 13 Uhr stoppte die Polizei einen Motorradfahrer, der mit 146 km/h gemessen worden war. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 62 km/h.
Weil der 32- jährige Schweizer damit den sogenannten «Raserartikel» erfüllte, schaltete die Kantonspolizei sogleich die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ein. Diese eröffnete eine Strafuntersuchung. Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab.
Seinen Führerausweis ebenfalls auf der Stelle abgeben musste ein Automobilist, der mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h unterwegs gewesen war.
Ein weiterer Motorradfahrer sowie ein Autofahrer wurden mit 115 und 116 km/h gemessen. Sie durften nach der Verzeigung zwar einstweilen weiterfahren, müssen aber ebenfalls mit dem Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt rechnen.