Festnahme nach Drohung

Das Verfahren wurde wegen Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Strafgesetzbuch) eröffnet. Gleichzeitig führten die Polizeibehörden in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft sowie Solothurn im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei weiteren Personen Hausdurchsuchungen durch.

Die Festnahme des Tatverdächtigen erfolgte durch die Kantonspolizei Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei Basel-Landschaft.

Zwischenzeitlich ergaben die Ermittlungen, dass die Informationen, welche konkret auf einen Anschlag hinwiesen, vom 24-Jährigen erfunden waren. Bei Art. 224 des Strafgesetzbuches handelt es sich um ein Bundesdelikt.

Die Bundesanwaltschaft wurde deshalb um Übernahme des Verfahrens ersucht.

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