Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt – Auto vorläufig beschlagnahmt

Bei der Messstelle im Innerortsbereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ein Richtung Kantonsgrenze fahrendes Auto, ein BMW-Geländewagen, wurde dabei durch das Radargerät mit 119 km/h gemessen.

Verantwortlicher Lenker ermittelt

Die umgehend eingeleiteten Ermittlungen nach dem Lenker führten zu einem 37-jährigen Italiener aus dem Kanton Zürich. Angesichts der hohen strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 64 km/h schaltete die Kantonspolizei Aargau die Staatsanwaltschaft Baden. Das Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt.

Zudem eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes ("Rasertatbestand").

Die Kantonspolizei nahm dem Fehlbaren den Führerausweis umgehend zu Handen der Administrativbehörde seines Wohnsitzkantons ab. Ihm droht im Strafverfahren die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.

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