Fahnder stellen Ladendieb

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat den 23-Jährigen in einem Schnellverfahren rechtskräftig verurteilt. Aufgrund des laufenden Asylverfahrens konnten keine ausländerrechtlichen Massnahmen ergriffen werden.

Die Filialleitung stellte einen Strafantrag wegen Diebstahls und verhängte gegen den Dieb ein zweijähriges Hausverbot.

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