Drei Schwarzarbeiterinnen in illegalem Wettlokal festgenommen

Die drei Serbinnen im Alter von 24, 34 und 45 Jahren wurden festgenommen und durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Vom Amt für Migration wurden die Frauen per sofort aus der Schweiz weggewiesen sowie mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten belegt. Sie wurden heute Montag (13. März 2017) in ihr Heimatland ausgeschafft.

Die Barbetreiberin wurde verzeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Der 36-jährigen Serbin werden Verstösse gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, wie auch gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.

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