Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden
Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden. Für die Sperrung der Eisflächen sind die Gemeinden zuständig.
Allfällige Absperrungen sind strikte zu beachten. Den Anweisungen der Ordnungsorgane ist Folge zu leisten.
Das nächste Eisbulletin folgt bei einer Situationsänderung.