Mit vereisten Scheiben unterwegs

Fünf Fahrzeuglenkende wurden zur Anzeige gebracht, weil die Autoscheiben vereist oder angelaufen waren. Ein Dutzend Fahrzeugführer wurden zudem aufgefordert, vor Ort ihre Scheiben noch restlos vom Eis zu befreien.

Hinweis: Frontscheibe und beide vorderen Seitenscheiben sind für die Sicht des Fahrzeuglenkenden nötig und müssen eine klare Durchsicht gestatten. Zusätzlich sind das Autodach, die Lichter und Blinker vom Schnee und Eis zu befreien. Herunterfallender Schnee oder Eis kann die anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.

Empfehlungen