Lichtkontrollen bei Motorwagen und Velos

Bei drei Kontrollen wurden insgesamt 3416 Motorfahrzeuge überprüft. 151 (Vorjahr 179) davon mussten wegen mangelhafter Beleuchtung beanstandet werden. Das entspricht rund 4 Prozent (13 Prozent). Im Zusammenhang mit diesen Kontrollen wurden im Weiteren vier Verstösse geahndet wie beispielsweise das Nichttragen der Sicherheitsgurte oder das Nichtmitführen der Ausweise. In einem Fall wurde die Frist der Abgaswartung überschritten. Zwei Verzeigungen resultierten wegen technischer Beanstandungen. Im 2016 wurden zweieinhalb Mal so viele Fahrzeuge Kontrolliert als im letzten Jahr.

Bei den Velokontrollen fuhren von insgesamt 849 Zweiradlenkenden deren 19 (55) ohne Licht. 41 (74) Velolenkende beachteten das Lichtsignal nicht, acht (neun) fuhren verbotenerweise auf dem Trottoir und elf (null) missachteten ein allgemeines Fahrverbot.

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