Alkoholisiert und ohne Führerausweis unterwegs
Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte Alkoholsymptome fest. Die durchgeführte, beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.64 mg/l. Zudem stellte sich heraus, dass der Lenker ohne gültigen Führerausweis unterwegs war.
Der 31-Jährige muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Beweissichere Atem-Alkoholkontrolle – Neue Messmethode seit dem 1. Oktober 2016
Angetrunkenheit am Steuer wird seit dem 1. Oktober 2016 im Normalfall nicht mehr mit einer Blutprobe, sondern mit der Atem-Alkohol-Probe gemessen. Die neuen Geräte messen die Alkoholkonzentration in der Luft. Mit der neuen Messmethode ändert sich daher die Messeinheit: mg/l statt Promille. 0,5 Promille entsprechen neu 0,25 mg/l . Die Regeln bleiben ansonsten unverändert, ebenso die Konsequenzen.