138 Fahrzeuge mit mangelnder Beleuchtung in Kontrolle
Bei 138 Fahrzeugen musste die Fahrzeugbeleuchtung beanstandet werden. Diese Mängel konnten grösstenteils noch vor Ort durch den TCS behoben werden.
Fünf Fahrzeuglenkende wurden gebüsst, weil sie entweder das Licht nicht eingeschaltet, die Sicherheitsgurte nicht getragen oder keinen Führerausweis nicht mitgeführt haben.
Ein Automobilist muss sich vor der zuständigen Staatsanwaltschaft verantworten, weil er sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt hat.