Kinder – Horrorclowns

Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen wurde nach besorgten Telefonanrufen aus der Bevölkerung auf das Grüppchen bestehend aus den 6-, 11- und 14-jährigen Knaben aufmerksam. Ein 14-Jähriger hatte eine Horrormaske und Kunstblut dabei.

Die Gruppe gab an, die Horror-Clowns auf YouTube gesehen zu haben und sich nun einen Spass daraus zu machen, Passanten zu erschrecken. Sie gaben zudem an, dies bereits am vergangenen Samstag getan zu haben. Die Jugendlichen wurden von Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen auf mögliche Konsequenzen ihres Handelns aufmerksam gemacht und im Anschluss in die Obhut ihrer Eltern übergeben.

Als Horrorclowns-Verkleidete können dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich Personen vor Schreck oder bei der Flucht verletzen. Das alleinige Erschrecken kann zu einer Anzeige führen.

Zudem ist nicht absehbar, wie eine verängstigte Person in einer solchen Situation reagieren wird.

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