Alkoholisierter Rollerfahrer gestoppt
Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zudem Alkoholsymptome fest. Der durchgeführte Test ergab einen Atemalkoholwert von 0.72 mg/l.
Der 56-Jährige musste seinen Führerausweis abgeben. Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen.
Beweissichere Atem-Alkoholkontrolle – Neue Messmethode seit dem 1. Oktober 2016
Angetrunkenheit am Steuer wird seit dem 1. Oktober 2016 im Normalfall nicht mehr mit einer Blutprobe, sondern mit der Atem-Alkohol-Probe gemessen. Die neuen Geräte messen die Al- koholkonzentration in der Luft. Mit der neuen Messmethode ändert sich daher die Messeinheit: mg/l statt Promille. 0,5 Promille entsprechen neu 0,25 mg/l. Die Regeln bleiben ansonsten un- verändert, ebenso die Konsequenzen.