Parkierter Neuwagen beschädigt – Zeugenaufruf
Als ein Passant am Sonntagmorgen am Garagenbetrieb vorbeifuhr, bemerkte er zuerst einen beschädigten Pflanzentrog und daneben einen ebenfalls beschädigten Neuwagen. Der Unfallverursachende muss zuerst mit dem Pflanzentrog und dann mit dem parkierten Neuwagen kollidiert sein.
Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte er sich von der Unfallstelle. Der Sachschaden beträgt mehrere Tausend Franken. Der Schadenverursachende und Personen, die Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, melden sich bitte beim Verkehrsstützpunkt der Kantonspolizei Graubünden in Chur (Telefon 081 257 72 50).