Motorradfahrer mit 150 statt 80 km/h unterwegs

Der Zweiradfahrer wurde mit einer Bruttogeschwindigkeit von 155 km/h gemessen. Nach Abzug der vorgeschriebenen Gerätetoleranz von 5 km/h bleibt als relevante Geschwindigkeit 150 km/h. Der Töfffahrer konnte kurz nach der Messung angehalten und kontrolliert werden.

Der ausländische Führerausweis wurde ihm auf der Stelle aberkannt und die Weiterfahrt verhindert. Zudem beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Graubünden das Motorrad. Der Mann wird nun an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

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