Wohnung nach Mottbrand unbewohnbar

Obwohl beim Eintreffen der Feuerwehr kein offenes Feuer vorhanden war, ist der Rauch- und Russschaden in der Wohnung beträchtlich. Der Brandherd konnte in der Stube lokalisiert werden.

Vorsorglicherweise wurden ein Notarzt und ein Rettungswagen aufgeboten. Die Untersuchung der Mieterin ergab, dass diese unverletzt blieb und keine Rauchgasvergiftung erlitt.

Der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei St.Gallen wurde mit der Brandursachenermittlung beauftragt.

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