Hund im Fahrzeug: Sicherung beachten

Damit die Hundebesitzer ihre Fahrt mit ihrem vierbeinigen Passagier weiterhin unfallfrei und mit Freude geniessen können, ruft die Polizei Basel-Landschaft folgende Sicherheits- und Verhaltensmassnahmen in Erinnerung:

– Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Autofahrt als Ladung. Laut Strassenverkehrsgesetz ist die Fracht während der Autofahrt so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit zu keiner Zeit beeinträchtigt wird. Das heisst, der Hund muss so gesichert sein, dass er den Fahrer oder die Fahrerin nicht ablenken, behindern oder gefährden kann.

– Hunde dürfen sich im Fahrzeug nicht frei bewegen können. Grundsätzlich sollten sie in einer Box oder in geeigneter Weise im Kofferraum transportiert werden oder auf der Rückbank und dem Beifahrersitz mit einem speziellen Netz- oder Gurtsystem gesichert werden. Hundeboxen sollten im Laderaum des Fahrzeuges, direkt an der Rückenlehne platziert und mithilfe eines Sicherungssystems verankert werden.

Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h wirken Kräfte, die dem 20-fachen Gewicht des Hundes entsprechen. Dies sollte man sich bewusst sein.

Die Polizei Basel-Landschaft wünscht allen Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt.

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