Geldstrafe für Handtaschendiebin

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen bestrafte die Frau nun wegen mehrfachem Diebstahl, mehrfachem Hausfriedensbruch und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetz mit einer bedingten Geldstrafe von 4‘400.00 Franken und einer Busse von 400.00 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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