Ohne Bewilligung im Massagesalon gearbeitet

Die beiden Festnahmen standen im Zusammenhang mit einer Personenkontrolle in einem Massagesalon. Zwei Frauen, beide stammen aus China und sind 33 respektive 49 Jahre alt, konnten sich nicht korrekt ausweisen. Sie hatten weder Arbeits- noch Aufenthaltsbewilligung.

Gegen die beiden Chinesinnen wurden ausländerrechtliche Massnahmen eingeleitet. Beide müssen sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

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