Viele friedliche Besucher bei Schlagerparade 2015

Von Freitagabend, 25. September 2015, bis Sonntagvormittag bewältigte die Stadtpolizei insgesamt 44 Einsätze, rund die Hälfte davon standen im Zusammenhang mit der Schlagerparade. Diese betrafen insbesondere, Streitereien, Tätlichkeiten und diverse Hilfeleistungen.

Daneben gab es mehre Reklamationen bezüglich Lärmbelästigung und Ruhestörung. Drei Wiederhandlungen gegen die Schall- und Laserverordnung sowie ein Verstoss gegen die Ladenöffnungszeit wurden zur Anzeige gebracht.

Am Sonntag, um 03.40 Uhr, kam es beim Kreisel Masanser-/Quaderstrasse, zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein Mann auf dem Fussgängerstreifen von einem Taxi frontal erfasst wurde. Das Unfallopfer musste mit unbestimmten Verletzungen ins Spital überführt werden.

Der 44-Jährige beabsichtigte den Fussgängerstreifen, in Richtung Masans gesehen, von links nach rechts zu überqueren. Er wurde durch den Taxichauffeur übersehen, welcher gemäss eigener Aussage durch ein nachfolgendes Fahrzeug abgelenkt war. Das Taxi erfasste den Fussgänger frontal. Er schlug auf der Motorhaube sowie auf der Windschutzscheibe auf und wurde dann auf die Strasse geschleudert.

Bereits am Samstag, um ca. 16.40 Uhr, ist es auf der Masanserstrasse, Einmündung Ringstrasse, zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei welchem Sachschaden von mehreren tausend Franken entstand.

Ein Autolenker fuhr bei „Grün“ von der Ringstrasse linksabbiegend in die Masanserstrasse ein. Gleichzeitig ist ein auf der Rechtsabbiegespur der Masanserstrasse fahrender Autofahrer statt nach rechts geradeaus in Richtung Stadtzentrum gefahren. Auf der Kreuzung kam es folglich zur Kollision.

Anlässlich von Verkehrskontrollen mussten zudem zwei Fahrzeuglenker wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, aus dem Verkehr gezogen werden. Ihre Führerscheine wurden auf der Stelle entzogen. Sechs weitere Automobilisten mussten wegen anderer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, wie lärmverursachendes Hochdrehen des Motors, wegen Nichttragens der Sehhilfe trotz Auflage und Überfahren von Sicherheitslinien verzeigt werden.

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