Feuerverbot im Kanton Obwalden aufgehoben

Das bedeutet :

– Grillieren im Wald und in Waldesnähe ist erlaubt. Wenn immer möglich, sind die dafür eingerichteten Feuerstellen zu benutzen

– Jedes Feuer muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden

– Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen

– Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist gestattet, wobei das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verfasste Merkblatt zu berücksichtigen ist

Das Feuerwehrinspektorat Kanton Obwalden dankt der Bevölkerung für den umsichtigen und verständnisvollen Umgang mit dem Feuerverbot.

Nach wie vor sind aber gut besonnte Waldränder, windexponierte und lichte Stellen im Wald sowie Orte mit viel trockenem Gras, Laub oder Reisig besonders gefährdet. Somit ist weiterhin grösste Vorsicht beim Feuern in der Natur geboten.

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