Mit eingeschränkter Sicht gefahren

Der 45-jährige Weissrusse wurde kurz nach 8.00 Uhr bei der Gemeinschaftszollanlage Kreuzlingen durch die Kantonspolizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er die Frontscheibe seines Sattelmotorfahrzeugs unter anderem mit 14 Fähnchen geschmückt hatte.

Weil sich diese im direkten Blickfeld des Chauffeurs befanden, schränkten sie die Sicht auf die Strasse stark ein.

Der 45-Jährige wurde bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen zur Anzeige gebracht und musste ein Bussendepositum hinterlegen. Nachdem er seinen Fensterschmuck entfernt hatte durfte er weiterfahren.

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