Sachschaden nach Auffahrunfall im Tunnel

Der voranfahrende Lenker musste sein Fahrzeug ausgangs Flüelertunnel verkehrsbedingt anhalten. Der nachfolgende Autofahrer konnte nach eigenen Angaben nicht mehr rechtzeitig stoppen.

In der Folge kam es zu einer Auffahrkollision zwischen den beiden Wagen. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden beträgt ca. 10‘000 Franken.

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