Güllesilo lief über: Bach verschmutzt

Die Meldung konnte durch den aufgebotenen Fischereiaufseher sowie dem Gewässerpikett des Interkantonalen Labors (IKL) bestätigt werden.

Entsprechende Gewässerschutzproben wurden durch das IKL entnommen und werden zurzeit im Labor genauer untersucht.

Gemäss Gewässerschutzverordnung ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen.

Der verantwortliche Betreiber der Stallung wurde zur Anzeige gebracht.

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