Unfallstelle pflichtwidrig verlassen (Zeugenaufruf)

Nach der Kollision verhielt sich der bisher unbekannte Verursacher pflichtwidrig, indem er die Unfallstelle verliess, ohne sich um den entstan­denen Sachschaden zu kümmern.

Es muss davon ausgegangen werden, dass sein Auto aufgrund des Spurenbildes am Kotflügel vorne links massiv beschädigt ist.

Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Verkehrs­polizei, Tel. 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch, zu melden.

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