Lenker mit ungenügendem Reifenprofil

Zwei Reifen wiesen eine Profiltiefe von 0,1 mm bis 2 mm auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe für Sommer- und Winterreifen von 1,6 mm auf der ganzen Lauffläche.

Bei Winterreifen empfiehlt sich eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Der 55-jährigen Autofahrerin wurde die Weiterfahrt untersagt.

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