Mitarbeiter ohne gültige Bewilligung

An besagtem Sonntagmorgen stellte eine Patrouille der Polizei fest, dass bei einem Schaffhauser Nachtlokal ein Sicherheitsdienstmitarbeiter seine Sicherheitsdienstleitung ausübte, obwohl er keine gültige Bewilligung hierfür besitzt.

Wie sich herausstellte, hatte der Mann, ohne der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen, seit längerer Zeit im Kanton Schaffhausen als Sicherheitsdienstmitarbeiter gearbeitet.

Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass man zur Ausübung der Dienstleistungen als SicherheitsdienstmitarbeiterIn im Kanton über eine gültige Bewilligung verfügen muss.

Der Mann wird sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.

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