Zeugenaufruf: Geisterfahrt mit über 1.7 Promille
Während der Nacht war die Südröhre des Seelisbergtunnels wegen Unterhaltsarbeiten gesperrt. Aus diesem Grund wurden die Fahrzeuglenkenden in Richtung Süden vor dem Tunnel über das Vorportal in die Nordröhre geführt.
Ein im Kanton Uri wohnhafter Autofahrer fuhr auf dem Normalstreifen der im Gegenverkehr geführten Röhre in Richtung Beckenried. Kurz vor dem Tunnelende steuerte er seinen Personenwagen auf die Gegenfahrbahn und missachtete dabei mehrere Rotlichter. Beim Nordportal überquerte er den Mittelstreifen und fuhr als Geisterfahrer auf dem Überholstreifen der Fahrbahn Richtung Süden weiter. Beim Autobahnanschluss in Buochs verliess der 45-jährige Lenker die Autobahn und stellte sein Fahrzeug auf einem nahegelegenen Parkplatz ab. Dort konnte er wenig später von der Kantonspolizei Nidwalden kontrolliert werden. Bei der Kontrolle wurden beim fehlbaren Lenker Anzeichen von Alkoholkonsum festgestellt. Der Atemlufttest fiel mit über 1.7 Promille positiv aus.
Anhand der aufgezeichneten Bilder der Verkehrsüberwachung war ersichtlich, dass es ausgangs des Seelisbergtunnels beinahe zu einer Frontalkollision mit einem korrekt in Richtung Süden fahrenden Personenwagen gekommen war. Dank eines Brems- und Ausweichmanövers des zurzeit unbekannten Fahrzeuglenkers konnte die drohende Kollision verhindert werden. Der fehlbare Lenker wird zuhanden der Staatsanwaltschaft Nidwalden angezeigt. Nebst einer Busse muss er auch mit einem Administrativverfahren rechnen.
Personen, welche den Vorfall beobachtet haben, insbesondere der/die Lenker/in eines roten Mini Coopers, mit welchem der fehlbare Lenker beinahe kollidiert war, werden gebeten sich bei der Kantonspolizei Nidwalden, Tel. 041 618 44 66 zu melden.