Tankfahrzeuge kontrolliert
Nebst der Prüfung und Kontrolle der umfangreichen Gefahrgutvorschriften (SDR/ADR) wurde ein spezielles Augenmerk auf die Einhaltung des Nachtfahrverbotes sowie der Arbeits- und Ruhezeit (ARV) der Chauffeure gelegt.
Erfreulicherweise wurden keine Übertretungen festgestellt. Lediglich zwei Beanstandungsrapporte mussten ausgestellt werden.