Pfannen und Messer
Die Stadtpolizei Winterthur rät betroffenen Personen, sich die Bewilligung des Händlers zeigen zu lassen. Diese wird ausgestellt durch die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich. Wenn der Hausierer über keine Bewilligung verfügt, sollten sich die Betroffenen den Namen und bei Fahrzeugen Merkmale wie Typ, Farbe und Kontrollschildnummer merken. Wichtig ist auch, der jeweiligen Person keinen Einlass in die Wohnung oder das Haus zu gewähren.
Die Stadtpolizei Winterthur empfiehlt entsprechende Beobachtungen zu melden.