Neulenker unter Alkoholeinfluss

Der erste Lenker musste sich einer Blutprobe unterzie-hen, der Führerausweis wurde ihm abgenommen. Der zweite Lenker wird aufgrund der neuen Regelung verzeigt, wonach das Fahren unter Alkoholeinfluss für Neulenkende (Inhaber Führe-rausweis auf Probe) verboten ist.
Die weiteren Einsätze betrafen Lärmbelästigungen, Hilfeleistungen, Nichteinhalten der Polizei-stunde und Brand- bzw. Einbruchalarme.

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