Eröffnung von Jugendstrafverfahren nach Vollbrand einer Scheune
Unmittelbar vor dem Brand hatten sich fünf Schweizer Jugendliche im Alter zwischen 12 bis 13 Jahren in der Scheune aufgehalten. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Kantonspolizei Nidwalden hat die Jugendanwaltschaft Nidwalden nun ein Strafverfahren wegen Brandstiftung eröffnet. Konkret wird zwei der Jugendlichen vorgeworfen, den Brand im Umgang mit einem Feuerzeug verursacht zu haben. Ob sich auch die anderen vor der Jugendanwaltschaft verantworten müssen, wird zurzeit noch geprüft. Für allfällige Fragen steht Ihnen Frau Rita Mathis, Jugendanwältin, heute Freitag, 20.09.2013, von 11.00 bis 11.30 Uhr, zur Verfügung.