Privatrennen gemacht?

Ein Lenker konnte durch die Polizei zur Kontrolle angehalten, der Zweite im Nachgang ermittelt werden. Neben den überhöhten Geschwindigkeiten, die im Innerorts- bis gegen 100 km/h und im Ausserortsbereich gegen 140 km/h betrugen, müssen sich die Beiden für weitere Verkehrsregelverletzungen verantworten. Die beiden Lenker werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Beide mussten ihre Führerausweise auf der Stelle abgeben.

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