Zwei Schwarzarbeiter in Restaurantküche
Dabei wurden in der Küche zwei Malaysier kontrolliert. Die 37- und 50-jährigen Männer verfügten nicht über die nötigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, obwohl sie mehrere Monate für das Restaurant gearbeitet hatten. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz bestrafte die beiden wegen unbewilligter Erwerbstätigkeit und rechtswidrigem Aufenthalt. Zudem wurden sie vom Amt für Migration mit einem dreijährigen Einreiseverbot belegt und müssen die Schweiz verlassen. Der Arbeitgeber wird sich vor der Staatsanwaltschaft Innerschwyz verantworten müssen.