Fischereikontrolle

Während rund sechs Stunden kontrollierten die Seepolizisten zusammen mit den Fischereiaufsehern die Fischer auf dem See und am Ufer. Überprüft wurden die Patente, die Ausrüstung und die Fänge. Drei Personen die vom stehenden Schiff aus fischten, mussten wegen dem Nichtmitführen der nötigen Mindestausrüstung (Rettungswesten fehlten) verzeigt werden. Ein Angler fischte ohne gültiges Patent und ein weiterer wurde wegen Verstosses gegen das Widerhakenverbot verzeigt.

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