Erneut zu schnell und ohne Ausweis

Abklärungen ergaben, dass dem Lenker genau vor einem Jahr und einer Woche der Führerausweis bereits entzogen werden musste. Damals fuhr er im Innerortsbereich von Wil mit 78 km/h, anstelle der erlaubten 50 km/h. Seither war er nicht mehr im Besitze eines Führerausweises. Er muss sich nun auch wegen Lenkens eines Fahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

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