Sechs Führerausweise auf der Stelle abgenommen

Kantonspolizei am Freitag, 22. März 2013 bei Leibstadt eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit 128 km/h am schnellsten fuhr ein 40-jähriger Deutscher aus dem grenznahen Baden-Württemberg. Die Polizei stoppte und verzeigte ihn sogleich. Danach aberkannte sie ihm den ausländischen Führerausweis auf der Stelle. Gleich erging es fünf weiteren Verkehrsteilnehmern (darunter ein Motorradfahrer), die mit ihrem Fahrzeug mit Geschwindigkeiten von 120 bis 124 km/h viel zu schnell unterwegs waren.

Einstweilen weiterfahren durften drei weitere Verkehrsteilnehmer, die je mit 116 km/h gemessen worden war. Über einen allfälligen Ausweisentzug wird das Strassenverkehrsamt später entscheiden.

Bei ihren regelmässig durchgeführten Lasermessungen richtet die Kantonspolizei Aargau ihren Fokus ausschliesslich auf jene Auto- und Motorradfahrer, die so schnell fahren, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung als grobes Verkehrsdelikt gilt (Artikel 90 Ziffer 2 Strassenverkehrsgesetz). IhnenGeschwindigkeitsüberschreitung als grobes Verkehrsdelikt gilt (Artikel 90 Ziffer 2 Strassenverkehrsgesetz). Ihnen droht neben empfindlichen strafrechtlichen Folgen der Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt. Liegt die strafbare Überschreitung ausserorts bei mehr als 35 km/h, nimmt die Kantonspolizei den Führerausweis als Sofortmassnahme auf der Stelle ab.

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