Mit beschlagenen Scheiben unterwegs – Fussgängerin angefahren

Fahrzeugscheiben müssen ganz frei sein
Die Kantonspolizei Schwyz weist darauf hin, dass die Scheiben von Fahrzeugen komplett von Eis oder Beschlag frei sein müssen. Wer mit vereisten oder beschlagenen Scheiben herumfährt, riskiert nicht nur eine Anzeige und einen Führerausweisentzug sondern gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

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