Wer trinkt fährt nicht!

Eine beim Lenker durchgeführte Atem-Alkoholprobe ergab ein Ergebnis von 2.09 Promille. Der Füh-rerschein wurde ihm auf der Stelle durch die Polizei abgenommen, eine Blutentnahme angeordnet. Der Personenwagen erlitt Totalschaden. Nebst dem Wagen wurde der er-wähnte Baum, dessen Umzäunung und die Aufpflästerung beschädigt. Die Schadensumme beläuft sich auf ca. CHF 15'000.–.

Somit nicht genug. Der fehlbare Lenker muss mit einer empfindlichen Busse rechnen, ei-nen mehrmonatigen Führerscheinentzug, wie allfällige Regressforderungen seitens der Versicherung.

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