Kaffeemaschine und Früchtekorb auf dem Armaturenbrett

Ein 51-jähriger Chauffeur aus Deutschland muss wegen Sichtbehinderung an die Staatsanwaltschaft Innerschwyz verzeigt werden. Er hatte auf der Armaturenablage einen Früchtekorb eine Kaffeemaschine und ein Schneidbrett deponiert sowie einen Fussball-Fan-Wimpel im Sichtfeld aufgehängt. Er gab bei der Befragung an, dass er die Installationen nach dem Frühstück abzuräumen vergessen habe.

Während der Schwerverkehrskontrolle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheits-
gründen reduziert. Jeder zehnte Verkehrsteilnehmer hat die zulässigen 60 km/h überschritten, 187
müssen gebüsst werden.

Publireportagen

Empfehlungen