Innert 31 Minuten innerorts drei Schnellfahrer erwischt

Am Freitag Abend, 7. September 2012, registrierte die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage um 17.32 Uhr zunächst einen Personenwagen mit französischen Kennzeichen mit 83 km/h, um 17.59 Uhr ein Auto mit Schweizer Nummernschildern mit ebenfalls 83 km/h sowie um 18.03 Uhr einen weiteren Personenwagen mit Schweizer Kennzeichen mit 89 km/h. Erlaubt wären an dieser Stelle 50 km/h. Die entsprechenden Lenkerinnen und Lenker der Fahrzeuge mit Schweizer Kontrollschildern müssen mit einem nachträglichen Führerausweisentzug, einem entsprechenden Strafverfahren sowie empfindlichen Geldbussen rechnen. Der Lenker oder die Lenkerin des Autos mit französischen Kennzeichen hat neben einer empfindlichen Geldbusse und einem entsprechenden Strafverfahren ein Fahrverbot für die Schweiz (Aberkennung des ausländischen Führerausweises in der Schweiz) zu gewärtigen.

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