Unfall führt zu Staus im Feierabendverkehr
Die 32-Jährige verletzte sich leicht. Ihr Auto erlitt Totalschaden. An beiden Fahrzeugen und an den Leitplanken entstand Sachschaden von rund 30’000 Franken. Ein Fahrstreifen war während rund einer Stunde gesperrt. Der Unfall führte zu Staus im Feier-abendverkehr. Bei der Tatbestandsaufnahme stellte die Zuger Polizei beim Chauffeur des Lastwagens Verstösse gegen die Verordnung über die Arbeits und Ruhezeit (ARV) fest. So hatte er die tägliche Lenkzeit überschritten und Pausen nicht eingehalten. Wegen des Unfalls und der ARV-Widerhandlungen wurde der Mann zur Leistung eines Bus-sendepositums in der Höhe von 1500 Franken verpflichtet.