Strafbefehl gegen ehemaligen Pfarrer von Aadorf
Die umfangreiche Untersuchung der Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass es in der Zeit von 1999 bis 2010 zwischen dem Beschuldigten und mehreren Jugendlichen zu körperlichen Kontakten gekommen ist. Die Berührungen durch den heute 42-jährigen Schweizer haben in einem Fall die Grenze zur Strafbarkeit überschritten. Mehrere Teilverfahren wurden mit Einstellungsverfügungen erledigt, diese sind noch nicht rechtskräftig.
In einem Teilverfahren wurde ein Strafbefehl wegen sexueller Handlungen mit Kindern erlassen. Dabei handelt es sich um Handlungen im untersten Bereich auf der breiten Skala tatbestandlicher Handlungsweisen gemäss Art.187 StGB. Der Mann wurde mit 80 Tagessätzen zu 50 Franken bestraft. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.