Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss
Der Lenker gab den Konsum von Betäubungsmittel zu. Es wurde die Blut- und Urinprobe angeordnet. Beim fehlbaren Autofahrer erfolgte die Abnahme des Führerausweises auf der Stelle. Er wird bei der zuständigen Untersuchungsbehörde zur Anzeige gebracht.