Rollendes Iglu aus dem Verkehr gezogen

Das Kratzen habe nicht die gewünschte Wirkung erzielt, er sei deshalb einfach losgefahren, erklärte sich der Beschuldigte gegenüber den Einsatzkräften der Zuger Polizei. Der 26-Jährige weiter: «Um besser sehen zu können, hielt ich den Kopf zum Fenster raus.» Der Mann wurde angezeigt. Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen.
Scheiben, Lichter und Dach vollständig von Schnee und Eis befreien
Auch wenn das Scheibenkratzen bei zweistelligen Minustemperaturen unangenehm sein mag: Nehmen Sie sich Zeit dafür! Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Dach Ihres Autos oder Ihres Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen. Planen Sie in den Wintertagen deshalb genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien.

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