Mit 163 km/h im Schweizerhalletunnel unterwegs

Die Messung ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 163 km/h. Die zulässige Geschwindigkeit im Tunnel Schweizerhalle beträgt 100 km/h. Während der Fahrt durch den Tunnel überholte der Lenker zusätzlich ein Fahrzeug rechts. Der bei der anschliessenden Kontrolle durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.97 Promille.

Der 21-jährige Lenker (Türke), welcher seine Führerprüfung erst vor zwei Monaten bestanden hatte, musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. Der fehlbare Lenker wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt und muss nun mit einer empfindlichen Busse sowie einem mehrmonatigen Führerausweisentzug rechnen. 

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